Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Abschaffung
der Stichwahl für Bürgermeister und Landräte durch CDU und FDP verfassungswidrig ist.
Das ist ein guter Tag für die kommunale Demokratie, denn Bürgermeisterinnen,
Bürgermeister und Landrätinnen, Landräte sollen alle Menschen vertreten. Dafür müssen sie
eine Mehrheit der Wähler hinter sich wissen.

Die beiden Landtagsfraktionen von SPD und Grünen hatten gegen die im April verabschiedeten
Änderungen am Kommunalrecht vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes geklagt. Die
schwarz-gelbe Regierungskoalition hatte in einem schnellen Verfahren die Stichwahl bei
Kommunalwahlen abgeschafft.

Mit seiner Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof dem machttaktischen Gefummel
von CDU und FDP am Wahlrecht einen Riegel vorgeschoben. Insbesondere die CDU wollte
sich ohne die Stichwahl die Rat- und Kreishäuser zur Beute machen.
‚Minderheitenbürgermeister‘, die nicht nur keine Mehrheit der Wähler überzeugen konnten,
sondern sogar eine Mehrheit gegen sich haben, wird es nun nicht geben. Der Idee von CDU
und FDP, dass Kandidatinnen und Kandidaten mit gerade einmal einem Viertel der
abgegebenen Stimmen ins Amt kommen können, hat der Verfassungsgerichtshof nun den
Stempel ‚verfassungswidrig‘ aufgedrückt.