Im Düsseldorfer Landtag wird zurzeit über die Zukunft der Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) diskutiert. Nach diesem Gesetz beteiligen Städte und Gemeinden die Anlieger an den Kosten einer Straßensanierung. Während einige Kommunen 50 Prozent der entstehenden Kosten auf die Anlieger umlegen, sind es in anderen sogar bis zu 90 Prozent – unabhängig davon, ob man Besitzer eines Reihenhäuschens, einer Eigentumswohnung oder einer Villa ist. Die Beitragsbelastungen für die Grundstückseigentümer können dabei schnell in den fünfstelligen Bereich gehen.
Nach Auffassung der SPD-Fraktion im Landtag sind diese Beiträge für viele Anlieger unverhältnismäßig und gefährden teilweise sogar die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen. Daher wollen wir diese Beiträge abschaffen und die bei den Kommunen wegfallenden Einnahmen aus dem Landeshaushalt ausgleichen. Auch der Steuerzahlerbund in NRW spricht sich für eine Abschaffung der Straßenausbaugebühren aus und hat eine Volksinitiative dazu gestartet, die bisher von über 140.000 Menschen unterschrieben wurde.
Noch vor wenigen Monaten hat sich auch NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) für eine Abschaffung ausgesprochen. Im Landtag wurde die Initiative zur Abschaffung dann allerdings von CDU, FDP und Grünen abgelehnt.
Auch wenn CDU, FDP und Grünen die Abschaffung abgelehnt haben, wird es eine Änderung der Straßenausbaubeiträge geben. Die von CDU und FDP beabsichtigten Änderungen am System der Straßenausbaubeiträge sind jedoch nur kosmetischer Natur. Auch der Steuerzahlerbund NRW hält die Vorschläge von CDU und FPD lediglich für „eine reine Beruhigungspille für‘s Volk“.
Obwohl das ganz dünne Suppe ist, was CDU und FDP auf den Weg bringen wollen, fordere ich die Kommunen im Kreis Euskirchen auf, ihre Bürgerinnen und Bürger solange nicht mit diesen Beiträgen zu belasten, bis klar ist, wie das System geändert wird. In einer Situation, wo eine Änderung der Straßenausbaubeiträge absehbar sei, ist es unbillig, Bürgerinnen und Bürger bis zur Klärung mit bis zu hohen fünfstelligen Summen zu belasten. Die Kommunen im Kreis sollten dabei dem Vorbild anderer Städte und Gemeinden in NRW folgen, die ihre Bürger bis zu einer Entscheidung in Düsseldorf nicht an den Kosten einer Straßensanierung beteiligen.
Entweder erlassen Kommunen keine neuen Beitragsbescheide und vollstrecken bestehende Bescheide nicht, bis in Düsseldorf eine Entscheidung getroffen wurde. Oder alternativ können Kommunen geplante Sanierungsmaßnahmen auch bis zu einer Entscheidung verschieben, wie es zum Beispiel die Stadt Schleiden jüngst beschlossen hat.
Allerdings will ich die Hoffnung nicht aufgeben, dass die Beiträge grundsätzlich fallen: In der ganzen Republik wird über diese Beiträge diskutiert und immer mehr Länder schaffen dieses System ab. Denn es ist ungerecht und bringt Grundstückeigentümer teilweise in existenzielle Nöte. Vielleicht haben CDU und FDP noch ein Einsehen oder lassen sich von ihren Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern überzeugen.