Wird eine Straße neu gebaut und werden dadurch vorher nicht erschlossene Grundstücke erschlossen, sind die Anlieger nach den Regeln des Baugesetzbuches (BauGB) an den Herstellungskosten zu beteiligen. Grundsätzlich tragen die Anlieger 90 Prozent der Erschließungskosten. Dieser Erschließungsbeitrag ist gerechtfertigt, denn ohne Straße wäre das Grundstück nicht wirklich nutzbar.
In Bad Münstereifel gibt es laut einer Aufstellung der Stadtverwaltung gut 250 Straßen, für die noch keine Erschließungsbeiträge erhoben worden sind. Das sind etwa die Hälfte aller Straßen in der Kurstadt. Diese Straßen gelten als noch nicht „endgültig erstmalig hergestellt“. Und dabei existieren die Straßen faktisch bereits seit vielen Jahren, teilweise seit vielen Jahrzehnten.
Bei all diesen Straßen droht den Anliegern auch Jahre beziehungsweise Jahrzehnte nach dem ersten Bau der Straße ein Beitragsbescheid über Erschließungsbeiträge. Denn Erschließungsbeiträge verjähren solange nicht, bis nicht alle rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, die für eine „endgültig erstmalig hergestellte“ Straße festgelegt sind.
Das ist nicht in Ordnung. Es kann nicht sein, dass für Straßen, die teilweise seit Jahrzehnten existieren, plötzlich Erschließungsbeiträge fällig werden, nur weil es an Formalia fehlt. Teilweise sind die Straßen vor 50 oder mehr Jahren gebaut worden. Da kann man doch nicht mehr von einer „Ersterschließung“ sprechen.
Diese Ungerechtigkeit will die SPD-Fraktion im Düsseldorfer Landtag nun beenden. Sie hat auf meine Initiative einen Antrag eingebracht, nach dem Erschließungsbeiträge längstens 20 Jahre nach der „endgültigen Herstellung“ oder 25 Jahre nach Baubeginn erhoben werden dürfen.
Es freut mich, dass die Landtagsfraktion meinem Vorschlag gefolgt ist und diesen Antrag eingebracht hat. Das Problem besteht nicht nur in Bad Münstereifel, sondern in vielen Kommunen im Land. Mit dem vorgeschlagenen Weg könnten Grundstückseigentümer die Kosten zeitlich überblicken und Erschließungsbeiträge würden nicht über Generationen hinweg drohen.
Der Antrag der SPD-Landtagsfraktion bezieht sich auf eine entsprechende Regelung, wie sie das Bundesland Bayern eingeführt hat. „Auch in NRW sollte der Gesetzgeber […] Anlieger vor zeitlich unbegrenzten Beitragsforderungen schützen“ heißt es im Antrag.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Grundsatz der Belastungsklarheit und Belastungsvorhersehbarkeit entwickelt. Das muss auch für Erschließungsbeiträge in NRW gelten. Ich hoffe, dass auch die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP ein Einsehen haben.
Über den Antrag wird der Landtag im August entscheiden.