Das Grundstück oberhalb des sogenannten „Kurparkwäldchens“, das etwa eine Fläche von 5.800 m² hat, ist noch im Eigentum der Stadt und soll verkauft werden.
Aktuell ist das Grundstück im Bebauungsplan als „Sondergebiet Kurklinik“ ausgewiesen. (Bebauungsplan Nr. 10 „Kurhausgebiet“). Der Bebauungsplan stammt aus den aus den Jahren 1988/89 und würde eine 5-
geschossigen Bauweise erlauben.
Über die Idee einer Kurklinik, insbesondere in diesem Bereich, dürfte die Zeit hinweggegangen sein. Eine der Zeit angepasste Nutzung macht daher Sinn. Grundsätzlich ist also auch eine Änderung des Bebauungsplans sinnvoll.
Es gab im Stadtrat nun unterschiedliche Auffassungen über das sinnvolle Vorgehen. Die Mehrheit wie auch die Bürgermeisterin wollen eine Änderung des Bebauungsplans vornehmen, ohne dass es einen Käufer des städtischen Grundstücks gibt, geschweige denn eine Idee für eine Nutzung. Es ist natürlich auch denkbar, dass ein potenzieller Käufer samt einer Nutzungsidee einigen handelnden Personen bereits bekannt ist.
Die anderen Fraktionen haben sich für ein anderes Verfahren ausgesprochen. Ein Bebauungsplan verursacht Kosten. Eine Bebauungsplanänderung auf Veranlassung der Stadt wäre auch von dieser zu tragen. Und das ohne, dass ein konkreter Käuser (zumindest offiziell) oder gar eine Idee für eine Nutzung vorliegt.
Sinnvoller wäre es also, das Grundstück zum Kauf anzubieten und von interessierten Käufern eine Nutzungsidee zu erbitten. Auf der Grundlage der Angebote kann eine passende Nutzung ausgesucht und in einem neuen Bebauungsplan ermöglicht werden. Die Planänderung wäre dann auch vom Käufer zu zahlen.
Die Tatsache, dass das Grundstück unmittelbar an das „Kurparkwäldchen“, was in jüngerer Vergangenheit ebenfalls Gegenstand von Verkaufsdiskussionen und Bebauungsideen war, macht das Vorhaben zu einem sensiblen Thema. Insbesondere da die Verwaltungsvorlage vorschlägt, dass das „Kurparkwäldchen“ in in den geänderten Bebauungsplan einbezogen werden könnte.
Warten wir die weitere Entwicklung ab.