Das Betretungsverbot für Kinder in den Kindertageseinrichtung und die Schließung der Schulen stellt Eltern vor große Herausforderungen. Der Kreis Euskirchen hat daher auf die Anregung der SPD die Erstattung der Elternbeiträge für Kitas für den Monat März beschlossen.
Von den Schließungen sind allerdings aus Eltern betroffen, die ihre Kinder in der offenen Ganztagsschule (OGS) betreuen lassen. Die SPD in Bad Münstereifel fordert daher, die Erstattung der Beiträge auch für die offene Ganztagsschule (OGS) an die betroffenen Eltern für den Zeitraum, in dem die Einrichtungen geschlossen sind. Hierfür ist die Stadt Bad Münstereifel zuständig.
Für nicht wenige sind die aktuellen Herausforderungen auch finanzieller Art und mit großen Einbußen verbunden. Sei es durch Kurzarbeit, Lohnausfall oder weggebrochene Aufträge. Viele von ihnen leiden daher unter realen Existenzängsten. Wir müssen uns als Gesellschaft gemeinsam der Verantwortung stellen und Familien bestmöglich unterstützen. Deshalb bin ich der Überzeugung, dass man Eltern die Beiträge auch für die OGS ersetzen sollte.
In einigen Kommunen sind bereits entsprechende Beschlüsse gefasst worden. Dort werden Familien die Beiträge für den Monat März erstattet und die Beiträge für April gar nicht erst eingezogen.
Familien sind systemrelevant. Und für viele Familien ist die Frage der Kita- und OGS-Beiträge nicht nachrangig, sondern zentral. Sie dürfen – wie die Kommunen auch – dabei nicht alleine gelassen werden.
Nach meiner Auffassung sollte die Landesregierung eine einheitliche Regelung im Land treffen und den Kommunen die wegfallenden Beitragseinnahmen erstatten. Wir können darauf aber nicht warten. Wir müssen voran gehen. Der Kreis Euskirchen für die Kita-Beiträge und die Stadt Bad Münstereifel für die OGS-Beiträge.
Was ist denn mit dem OGS Beitrag für Juni 2020?
Das ist eine berechtigte Frage. Die Landesregierung hatte für die Monate April und Mai mit den Kommunen vereinbart, dass die Beiträge für Kinderbetreuung und OGS nicht erhoben werden. Für den Monat Juni hat das Land mit den Kommunen vereinbart, dass die Beiträge für Kinderbetreuung zur Hälfte erlassen wird. Ich halte das für falsch, und zwar aus zwei Gründen. Einmal verstehe ich nicht, warum das nur für Kitas und nicht auch für OGS gelten soll. Und zum zweiten meine ich, dass die Beiträge auch für Juni voll erlassen werden sollten. Die Leistung wird nicht vollständig erbracht, warum sollte man dann vollständig zahlen müssen? Und schon im März konnte man seine Kinder nicht vollständig in die Kita oder OGS geben, ohne dass es eine Beitragserstattung gegeben hat. Aber abgesehen von den Entscheidungen der Landesregierung mit den Kommunen wird vor Ort tatsächlich entschieden. Der Kreis könnte für Kitas und die Stadt für die OGS die Beiträge unabhängig der Entscheidung in Düsseldorf im Juni erlassen. Im Kreistag haben wir das als SPD auch so beantragt. Leider haben sich CDU und FDP entschieden, Eltern wieder zu belasten. In der Stadt wollen wir das auch für die OGS beantragen. Aus unserer Sicht sollten die Beiträge auch im Juni/Juli bei der OGS vollständig erlassen werden. Mindestens sollten aber die Beiträge nur zur Hälfte erhoben werden, wie es bei der Kita der Fall ist. Ich bin gespannt, wie sich eine Mehrheit in Bad Münstereifel zu der Frage darstellt.